Allgemeine Informationen
Zeit für sich
Wir freuen uns, Sie bereits 10 Minuten vor Ihrem ersten Termin bei uns begrüßen zu dürfen. So können Sie an unserer Rezeption alles Organisatorische regeln und mit entspanntem Gefühl in Ihre Behandlung gehen.
Handtuch
Bitte bringen Sie ein großes Handtuch zu Ihrer Behandlung mit und nehmen es nach jeder Behandlung mit nach Hause.
Termine
Bei uns bekommen Sie Termine ohne Wartezeit und wir sind stets bemüht Ihre Terminwünsche so gut wie möglich zu erfüllen. Deshalb bitten wir Sie die Termine möglichst einzuhalten und nicht zu verschieben. Eine Verschiebung der Termine wirkt sich eventuell ungünstig auf den Therapieverlauf aus und Sie helfen uns dabei den Arbeitsaufwand an der Rezeption zu verringern.
Sollte bei Ihnen doch etwas dazwischen kommen, geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid. Bis 24 Stunden vor Beginn der Therapie stornieren wir Ihren Termin kostenlos, danach können wir Ihren Termin privat in Rechnung stellen.
Bitte sagen Sie Ihre Termine telefonisch oder per Mail ab.
INFOS FÜR GESETZLICH VERSICHERTE PATIENTEN
Zuzahlung oder Befreiungsausweis und die Versichertenkarte bei gesetzlich versicherten Patienten
Für eine Heilmittelbehandlung fällt eine Zuzahlung an, die Sie bei Behandlungsbeginn begleichen sollten oder Sie sind befreit und bringen Ihren Befreiungsausweis mit.
Für die physikalischen Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes zzgl. 10€ pro Verordnung.
Alle Versicherten unter 18 Jahren bleiben von der Zuzahlung befreit.
Für Anträge und Rückfragen zur Zuzahlungsbefreiung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Fristen und Regelungen
Die Verordnung ist nur 28 Kalendertage gültig, d.h. spätestens dann muss die Behandlung begonnen werden.
Bei dringlichem Behandlungsbeginn, dies wird vom Arzt angegeben, ist die Behandlung innerhalb von 14 Tagen zu beginnen.
Honorarvereinbarung Privatpatienten
Bitte informieren Sie sich in unserer Praxis über unsere Behandlungspreise.
Die Vergütung ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn Krankenversicherung, Besoldungsämter, usw. die Vergütung nicht oder nicht in voller Höhe erstattet.
Nach Abschluss der auf der Heilmittelverordunung ausgewiesenen Behandlung erhalten privatversicherte Patienten eine detaillierte Rechnung zum Einreichen bei der PKV.