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INFOS FÜR GESETZLICH VERSICHERTE PATIENTEN

Zuzahlung oder Befreiungsausweis und die Versichertenkarte bei gesetzlich versicherten Patienten

Für eine heilmittelbehandlung fällt eine Zuzahlung an, die Sie bei Behandlungsbeginn begleichen sollten oder Sie sind befreit und bringen Ihren Befreiungsausweis mit.
Für die physikalischen Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes zzgl 10€ pro Verordnung.

Alle Versicherten unter 18 Jahren bleiben von der Zuzahlung befreit.

Für Anträge und Rückfragen zur Zuzahlungsbefreiung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Fristen und Regelungen

Die Verordnung ist nur 28 Kalendertage gültig, d.h. spätestens dann muss die Behandlung begonnen werden.

Bei dringlichem Behandlunsbeginn, dies wird vom Arzt angegeben, ist die Behandlung innerhalb von 14 Tagen zu beginnen.

Honorarvereinbarung Privatpatienten

Bitte informieren Sie sich in unserer Praxis über unsere Behandlungspreise.

Die Vergütung ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn Krankenversicherung, Besoldungsämter, usw. die Vergütung nicht oder nicht in voller Höhe erstattet.

Nach Abschluss der auf der Heilmittelverordunung ausgewiesenen Behandlung erhalten privatversicherte Patienten eine detaillierte Rechnung zum Einreichen bei der PKV.